Anlagentechnik

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fa. Anlagentechnik Fischer GmbH

1. Umfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle früheren Preislisten ungültig. Die den Kunden übermittelten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und dgl. sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

3. Bestellung

3.1. Online-Bestellungen sind derzeit leider noch nicht möglich.

3.2. Bei e-mail- oder Faxbestellungen sind Rechnungs- und eine allenfalls davon abweichende Lieferadresse, Stückzahl, Bestellnummer, Artikelbezeichnung und Stückpreis exkl. USt anzugeben. Geben Sie bei Rückfragen unbedingt auch eine Telefonnummer an (bei Lieferung per Paketdienst vorzugsweise eine Handynummer). Um Falschbestellungen zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihre Bestellung vor dem Absenden auf Richtigkeit!

3.3. Wir führen keine telefonischen Bestellungen durch, da Bestellungen per mail oder Fax geplant und ausgearbeitet werden können und uns dadurch mehr Zeit für Anfragen oder Unklarheiten Ihrerseits zur Verfügung steht.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, dass der Auftraggeber einen gesondert verrechneten Transport- und Versicherungskostenbeitrag zur Lieferung frei Haus

bezahlt.

4.2. Sind Produkte nicht sofort verfügbar, sind Teillieferungen möglich.

4.3. Bezüglich Verpackung gelten die in Punkt 6.1. genannten Bedingungen.

4.4. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware sowohl

beim Transportunternehmen als auch beim Auftragnehmer vorzubringen.

4.5. Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen notwendig werden, gehen zu dessen Lasten und gelten als Ablieferung.

4.6. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

5. Liefertermine

Die Lieferung erfolgt auf schnellstmöglichem Weg unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig beliefert werden und an der Verzögerung der Lieferung keine Schuld tragen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

6. Preise

6.1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer sowie exklusive Verpackung zu verstehen. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Lieferpreise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 70 %, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche zurückzutreten. Tritt der Auftraggeber nicht zurück, gilt der erhöhte Preis als vereinbart.

6.3. Alle angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.

6.4. Die Preise entsprechen der Kostenlage des Angebotsdatums. Bei Änderung eines der kostenbildenden Faktoren behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

7. Zahlung

7.1. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.

7.2. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 8 Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

7.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

7.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % über der Bankrate der Österreichischen Nationalbank sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart. Ist der Auftraggeber im Falle von Teilzahlungen mit zwei Raten im Rückstand, tritt Terminsverlust ein und ist der Auftragnehmer berechtigt, übergebende Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen sowie Bemängelungen zurückzuhalten.

7.6. Erstlieferungen erfolgen per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankgarantie.

8. Eigentumsrecht

8.1. Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Kosten etc.) im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat in dieser Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Zahlung gelten als ausgeschlossen.

8.2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

8.3. Die AT Anlagentechnik ist berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu begehren, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

9. Garantie

9.1. Eine eventuelle Garantieleistung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Garantiezusage seitens des Auftragnehmers ist in jedem Falle an den Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für Wartung und Reparatur nach den hiefür geltenden Bedingungen des Auftragnehmers gebunden. Ein solcher Instandhaltungsvertrag bildet ein eigenes Rechtsgeschäft.

9.2. Eine eventuelle Garantiegewährung seitens des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen.

9.3. Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

9.4. Die eventuelle Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem technischen Kundendienst des Auftragnehmers angehören bzw. von diesem autorisiert sind sowie Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes.

9.5. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, daß der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz, inklusive aller Nebengebühren, nachgekommen ist.

9.6. Über die vereinbarte Gesamtleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

10. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

11. Auflösung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes des Auftragnehmers vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz in Höhe von zumindest 10 % des Auftragswertes zu fordern.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Mängel wegen der Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware am Lieferort dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen.

12.2. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch die Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

12.3. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

13. Aufhebung von Verpflichtungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle des Bekanntwerdens von irgendwelchen Umständen, die den Auftraggeber als nicht kreditwürdig erscheinen lassen, sofortige Zahlung- und zwar auch gestundeter Forderungen - zu verlangen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, die sofortige Herausgabe der von ihm gelieferten

Ware zu verlangen, diese bestmöglich zu verwerten und die Differenz zwischen dem Erlös und der Kaufsumme als Schadenersatz zu fordern.

14. Reklamation

Retouren werden ausschließlich über Versand frei Haus, in Originalverpackung inklusive komplettem Lieferumfang, Rechnungskopie und genauer Beschreibung des Fehlers zurückgenommen. Waren, die nicht von uns geliefert wurden und nicht mehr der Garantie unterliegen, werden kostenpflichtig retourniert! Bei reklamierter Ware, die trotz eingehender Prüfung keine Fehler aufweist, wird eine Mindestpauschale von € 29,-- inklusive 20 % USt berechnet. Die Rücklieferung erfolgt unfrei.

15. Service

Serviceleistungen (d.h. Instandsetzungsleistungen) werden durch AT Anlagentechnik oder von AT Anlagentechnik beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produktes nicht unbedingt erforderlich sind (z.B. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile, Rahmenteile). Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können Serviceleistungen neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Konfigurationsarbeiten, Standortwechsel von Produkten, vorbeugende Wartung (Instandhaltung), Ersatz von Verbrauchsmaterialien, Ersatz von Disketten, Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind, Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden, Software- und/oder Datenübernahme sowie Beseitigung von Kundenviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.

16. EU-Datenschutz Grundverordnung DSGVO – Informationspflicht zur Datenverordnung

Durch die Geschäftsverbindung mit unserem Unternehmen, haben wir Ihre von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten wie Titel, Vorname, Nachname, Firma/Funktion, UID-Nummer, Firmenadresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adressen, Faxnummer, Bankverbindung etc. in unserem System hinterlegt. Durch das Versenden einer E-Mail, eines Briefes oder sonstiger Korrespondenz, geben Sie uns möglicherweise personenbezogene Daten bekannt. Wir informieren Sie laut DSG dass wir personenbezogene Daten, zum Zweck der Abwicklung von Geschäften verarbeiten und speichern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen zur Abwicklung notwendig sind, dir die Daten jedoch nicht an Dritte weitergeben (ausgenommen Steuerberatung, Bilanzierung und Buchhaltung) Bei der Verarbeitung der Daten halten wir uns zudem an die Grundsätze der DSGVO, womit diese rechtskonform ist. Durch die 7 Jahre Aufbewahrungsfrist sind ebenfalls die Daten aufbewahrt. Wir ersuchen Sie um Weiterleitung dieser Informationen, an alle relevanten Stellen und etwaige Niederlassungen, in Ihrem Unternehmen

17. Software-Leistungen

Alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation, Programmierung und Systemsoftware) unterliegen den Bedingungen des Software-Vertrages des Auftragnehmers und bilden in jedem Fall eigene Rechtsgeschäfte.

18. Vorbereitung des Aufstellungsortes

Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Lieferung des Gegenstandes auf eigene Kosten einen den Spezifikationen des Auftragnehmers entsprechenden Raum mit Stromanschluss bereitzustellen. Der Auftragnehmer wird über Wunsch des Auftraggebers durch fachmännische Beratung gegen Kostenersatz behilflich sein, den Aufstellungsort einwandfrei vorzubereiten. Der Auftraggeber hat darüber hinaus außerdem die Eignung der Transportwege vom Hauseingang bis zum Aufstellungsort zu überprüfen und gegebenenfalls auf seine Kosten herzustellen. Die Installations- und Lagerbedingungen sind zu beachten.

19. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Kaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.